Wartungsarbeiten am Dach sind lt. Gesetz, in regelmäßigen Abständen,
verpflichtend. Leider wissen dies die meisten Hausbesitzer nicht, was dazu
führen kann, dass der Versicherungsschutz, bei entstandenem Sach- oder
Personenschaden durch fehlende Wartungsarbeiten, verfällt.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an, wir beraten Sie bei einem persönlichen
Gespräch vor Ort.